Am 31. Mai 2025 hat die Stadt Leipzig ihre Allgemeinverfügung zur Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen aufgehoben. In Leipzig gelten somit für Mietwagenunternehmen keine Mindestpreise mehr.

Bereits im November 2024 hatte das Verwaltungsgericht Leipzig eine frühere Verfügung zur Einführung von Mindestpreisen für rechtswidrig erklärt. Dass nun auch der zweite Versuch gescheitert ist, zeigt die erhebliche rechtliche Unsicherheit rund um die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr. Aktuell gibt es in Deutschland keine Stadt mehr (außer der Kreisstadt Lörrach), in der eine solche Regelung aktuell in Kraft ist.

Der Bundesverband wirfahren spricht sich klar gegen Mindestpreise im Mietwagenverkehr aus:

  • Arbeitsplätze in Gefahr: Mindestpreise führen nicht zu höheren Umsätzen, sondern verringern die Auslastung. Nur flexible Preise ermöglichen es Unternehmen, auch in nachfrageschwachen Zeiten Fahrten anzubieten und Einnahmen zu sichern. Eine starre Preisbindung gefährdet die Rentabilität und damit auch Arbeitsplätze.
  • Soziale Mobilität wird eingeschränkt: Für viele Menschen ist Taxifahren heute schon zu teuer. App-vermittelte Mietwagen schaffen einen Zugang zu bezahlbarer Mobilität, gerade für einkommensschwächere Haushalte. Durch Mindestpreise würde diese Alternative wegfallen und Mobilität zur sozialen Frage werden.
  • Auch das Taxigewerbe profitiert nicht: Viele Nutzer, vor allem junge und digitalaffine Menschen, betrachten das Taxi nicht als gleichwertige Alternative. Sie würden bei höheren Preisen nicht zum Taxi wechseln, sondern eher auf andere Verkehrsmittel verzichten. Damit würde auch das Taxi nichts gewinnen.

Fazit: Mindestpreise helfen nicht, sondern schaden: rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Die Leipziger Rücknahme ist ein deutliches Signal.