Seit der Corona-Pandemie hat sich das Zahlungsverhalten in Deutschland spürbar verändert: Der Anteil bargeldloser Transaktionen ist deutlich gestiegen. Laut einer aktuellen Studie der Bundesbank erfolgt mittlerweile nahezu jede zweite Zahlung in Deutschland ohne Bargeld. „Nur Bares ist Wahres“ verliert im Alltag zunehmend an Bedeutung.
Diese Entwicklung ist jedoch in der Regulierung des Taxigewerbes bislang kaum berücksichtigt worden. Zwar bieten viele Taxis inzwischen die Möglichkeit zur Kartenzahlung – vorgeschrieben ist sie jedoch nur in sechs der 20 größten deutschen Städte. Selbst in Millionenstädten wie Hamburg oder Köln liegt es im Ermessen der Fahrer, ob sie Kartenzahlung akzeptieren oder nicht.
Dabei sprechen gerade im Taxigewerbe viele Gründe für eine verpflichtende Akzeptanz bargeldloser Zahlungen. Taxis bedienen häufig den sogenannten Winkmarkt, also spontane Fahrten etwa vom Bahnhof oder Flughafen. Wer nach einer verspäteten Zugankunft ein Taxi benötigt, sollte nicht auf einen Geldautomaten angewiesen sein – zumal dies oft mit zusätzlichem Aufwand und Zeitverlust verbunden ist.
Zudem kann die verpflichtende Kartenzahlung ein wirksames Mittel gegen Steuerhinterziehung darstellen und gleichzeitig die Verwaltungskosten senken – denn Bargeld verursacht Aufwand in Abrechnung, Aufbewahrung und Sicherheit.
App-vermittelte Mietwagenunternehmen machen es vor: Hier ist die bargeldlose Zahlung längst Standard – zur Zufriedenheit von Fahrgästen und Fahrer*innen. Und auch das digitale Trinkgeld ist bei den meisten Anbietern möglich. Guter Service bleibt also auch ohne Bargeld belohnbar.