Der Bundesrat wird am 19. Dezember über eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Elektromobilität in Deutschland entscheiden: die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Das Gesetz ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Antriebe und liegt bereits vom Bundestag beschlossen vor.
Kern des Vorhabens ist eine Ausweitung der Steuerbefreiung um fünf Jahre – bis Ende 2035. Profitieren sollen alle reinen Elektrofahrzeuge, die erstmals bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Für diese Fahrzeuge läuft die Steuerbefreiung maximal fünf Jahre, also längstens bis zum 31. Dezember 2035. Wer sein E-Fahrzeug also genau zum Stichtag 31. Dezember 2030 zulässt, würde noch die vollen fünf Jahre steuerlich entlastet.
Mit der Verlängerung sollen zwei Ziele erreicht werden:
Erstens ein klarer Anreiz, frühzeitig auf Elektromobilität umzusteigen. Zweitens soll das Kraftfahrzeugsteueraufkommen stabil gehalten werden, indem die Steuerbefreiung klar befristet und planbar ausgestaltet wird.
Der Bundesrat hatte am zugrunde liegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zuvor keine Einwendungen erhoben. Der Bundestag hat die Vorlage am 4. Dezember 2025 unverändert beschlossen. Der Finanzausschuss empfiehlt den Ländern nun, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen – der Weg für eine zügige Verabschiedung ist damit frei.
Für Taxi- und Mietwagenunternehmen könnte die Entscheidung deutliche wirtschaftliche Impulse setzen: Eine längere steuerliche Entlastung verbessert die Kalkulationsgrundlagen für Flottenumstellungen und kann Investitionen in moderne, emissionsarme Fahrzeugbestände erleichtern.
Der Bundesverband wirfahren wird den weiteren Verlauf aufmerksam begleiten und über die Beschlüsse des Bundesrats informieren
