Der Kreis Borken sendet ein wichtiges Signal für eine zeitgemäße Regulierung im Taxigewerbe: Zum 1. Februar 2026 tritt eine geänderte Taxi-Ordnung in Kraft, die die bisherige 24/7-Betriebspflicht aufweicht. Hintergrund ist der deutlich rückläufige Bedarf an nächtlichen Taxifahrten.
Ziel ist es, Taxiunternehmen wirtschaftlich zu entlasten und ihnen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Betriebszeiten zu geben. Wie die Borkener Zeitung berichtet, sollen insbesondere die Nachtstunden künftig freier organisiert oder durch Abrufmodelle abgedeckt werden können.
Bedarfsgerecht statt starr
Der Schritt aus Borken greift ein bundesweites Problem auf: In vielen Kommunen entspricht die Betriebspflicht faktisch längst keiner flächendeckenden Mobilitätsgarantie mehr, belastet die Taxibetriebe aber trotzdem oft erheblich.
Der Kreis Borken zeigt, dass Kommunen den Umfang der Betriebspflicht gezielt und bedarfsgerecht ausgestalten können – etwa durch eine Konzentration auf Randzeiten oder wichtige Standorte statt pauschaler 24-Stunden-Vorgaben.
Positives Signal über die Region hinaus
Die neue Regelung ist ein Beispiel dafür, wie smarte Betriebspflichten Mobilität sichern können, ohne wirtschaftlich sinnlose Dauerbelastungen zu erzeugen. Als Bundesverband wirfahren begrüßen wir, dass der Kreis Borken hier vorangeht und Maßstäbe für andere Regionen setzt.
