Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat deshalb Reformvorschläge erarbeitet, mit denen die Beitragssätze stabilisiert und gleichzeitig ein hohes Leistungsniveau im Gesundheitssystem gesichert werden sollen.

Der nun vorgelegte erste Bericht enthält 66 Empfehlungen, die bereits ab dem Jahr 2027 Wirkung entfalten sollen. Ein zweiter Bericht mit weiteren mittel- und langfristigen Strukturreformen ist für Ende 2026 angekündigt.

Große Finanzierungslücke im Gesundheitssystem

Die Kommission prognostiziert, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den kommenden Jahren deutlich schneller steigen werden als die Einnahmen. Um die Beitragssätze auf dem heutigen Niveau – derzeit liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei rund 2,9 Prozent – stabil zu halten, müsste bereits 2027 eine Finanzierungslücke von etwa 15,3 Milliarden Euro geschlossen werden. Ohne Reformen könnte diese Lücke bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro anwachsen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine Vielzahl von Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der GKV vor, um die finanzielle Stabilität des Systems zu sichern.

Fahrkosten im Blick – aber kein Schwerpunkt der Reform

Krankenfahrten sind kein zentraler Bestandteil der Reformvorschläge, werden im Bericht jedoch ausdrücklich betrachtet. Fahrkosten machen rund drei Prozent der gesamten GKV-Ausgaben aus – wobei darin auch Rettungsdienste enthalten sind.

Auffällig ist vor allem die Entwicklung der letzten Jahre: Die Ausgaben in diesem Bereich sind in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich um 7,6 Prozent pro Jahr gestiegen. Als Treiber nennt die Kommission unter anderem steigende Tarifabschlüsse, höhere Kraftstoffpreise sowie steigende Fahrzeug- und Infrastrukturkosten. Diese Faktoren wirken sich auch auf Gebühren und Vertragsverhandlungen im Bereich der Krankenbeförderung aus.

Um diese Steigerungen aufzufangen, sollen Zuzahlungsgrenzen erhöht werden und Vergütungsanstiege auf die realen Kostenansteige begrenzt werden.

Positiv aus Branchensicht ist zudem, dass die Kommission ausdrücklich betont, kosteneffiziente Transportlösungen im Gesundheitswesen stärker zu nutzen. Taxi- und Mietwagenunternehmen könnten hier eine wichtige Rolle spielen, etwa bei planbaren Fahrten zu Arztterminen oder Therapien.

Indirekte Auswirkungen auf die Branche

Gleichzeitig enthalten die Reformüberlegungen auch Maßnahmen, die indirekt Auswirkungen auf die Branche haben könnten. So wird unter anderem diskutiert, Zuzahlungen im Gesundheitssystem zu erhöhen, was auch Krankenfahrten betreffen könnte.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die kostenlose Familienversicherung in der GKV abzuschaffen und den Arbeitgeberanteil  für die Krankenversicherung bei Minijobs zu erhöhen. Dieser soll vom pauschalen Beitrag von derzeit 13 % auf das Niveau des ermäßigten Beitragssatzes plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag anzuheben. Für personalintensive Branchen wie Taxi und Mietwagen könnte dies zu steigenden Lohnkosten führen und die ohnehin anspruchsvolle Personalgewinnung weiter erschweren.

Auch beim Krankengeld schlägt die Kommission Reformen vor. So soll künftig eine stufenweise Arbeitsunfähigkeit möglich sein, bei der Betroffene teilweise arbeiten und entsprechend Teilkrankengeld erhalten können. Vorgeschlagen wird außerdem, Selbstständige grundsätzlich in den Krankengeldanspruch einzubeziehen, mit der Möglichkeit eines Opt-outs. Diskutiert wird schließlich auch, die Bezugsdauer des Krankengeldes auf maximal 78 Wochen zu begrenzen, unabhängig von der jeweiligen Erkrankung. Die Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall soll jedoch unverändert bleiben.

Wichtig ist jedoch: Bei den Vorschlägen handelt es sich zunächst um Empfehlungen der Kommission. Das Bundesministerium für Gesundheit will diese nun prüfen und auf dieser Grundlage ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. Welche Maßnahmen am Ende tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.