Elektrofahrzeuge sind im Stadtbild keine Seltenheit mehr. Auch im gewerblichen Personenverkehr nimmt der Anteil der E-Autos zu – Mietwagenunternehmer investieren, stellen um und nehmen höhere Anschaffungskosten in Kauf. Bei der staatlichen Unterstützung für diesen Schritt werden sie in vielen Bundesländern bislang noch nicht berücksichtigt.
Berlin und Hessen wollen bis 2045 klimaneutral sein, Hamburg sogar schon 2040. Entsprechend fördern alle drei Länder die Elektrifizierung der gewerblichen Personenbeförderung. Allerdings mit einer auffälligen Lücke.
In Berlin läuft das Förderprogramm WELMO bis Ende 2027 und unterstützt Unternehmen beim Kauf von Elektrofahrzeugen und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Für PKW der Klasse M1 – also die Fahrzeuge, mit denen Personenbeförderung im Alltag stattfindet – gilt die Förderung jedoch ausschließlich für Inhaber einer Taxikonzession. In Hessen nennt das Landesprogramm zur Förderung klimafreundlicher Taxis Mietwagen sogar namentlich als nicht antragsberechtigt.
In Hamburg werden Taxiunternehmen seit 2021 bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge finanziell unterstützt – während Mietwagenunternehmen leer ausgehen.
Es ist begrüßenswert, dass Politik und Verwaltung die Elektrifizierung des Personenverkehrs aktiv fördern. Mietwagenunternehmen wollen Teil dieser Entwicklung sein – sie gehören zur Lösung für eine klimafreundliche urbane Mobilität. Doch eine Verkehrswende, die nur einen Teil der gewerblichen Personenbeförderung einschließt, bleibt unvollständig.
Dabei gibt es einen Hebel, der keine zusätzlichen Haushaltsmittel erfordert und bislang kaum genutzt wird: die Genehmigung von Abstellorten. Das PBefG gibt Kommunen die Möglichkeit, Mietwagenunternehmen weitere Abstellorte als Rückkehrpunkte zu genehmigen. Dort könnten Unternehmen eigene Ladeinfrastruktur errichten. Für Städte wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt wäre das eine einfache, kostenlose Maßnahme – und eine, die ihren eigenen Klimazielen unmittelbar dient.
