Jedes Jahr dasselbe: Termin beim Eichamt beantragen, Fahrzeug abstellen, warten. Der Taxameter wird geprüft, für gut befunden — und in zwölf Monaten beginnt das Spiel von vorne. Für Taxiunternehmen ist die jährliche Eichung des Taxameters fester Bestandteil des Betriebsalltags.
Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass Geräte, deren Messergebnis wirtschaftliche Konsequenzen hat, korrekte Werte liefern.
Der gesetzliche Standard für Messgeräte ist aber eine Eichfrist von zwei Jahren. Für Taxameter gilt eine Ausnahme: Sie müssen jedes Jahr geeicht werden, wie Anlage 7 zu §34 MessEV festlegt.
Technischer Fortschritt, rechtlicher Stillstand
Als das Maß- und Gewichtsgesetz im April 1936 die Eichpflicht für Taxameter einführte, sah die Technik noch folgendermaßen aus: Taxameter waren rein mechanische Geräte, angetrieben durch Zahnräder. Solche Modelle unterliegen realem Verschleiß — sie nutzen sich ab und müssen regelmäßig nachjustiert werden. Für ein mechanisches Zahnradwerk war eine kurze Eichfrist nach der Logik des Gesetzes begründbar.
Inzwischen sind Taxameter digitale Systeme mit GPS-Ortung, integrierten Kommunikationsmodulen und manipulationssicheren Datenschnittstellen. Bewegliche Messteile, die verschleißen könnten, gibt es nicht mehr. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt — die unter anderem Taxameter zertifiziert und Bauartprüfungen durchführt — hält selbst fest, dass sich Aussehen und Funktion der Geräte seit dem frühen 20. Jahrhundert „erheblich geändert“ haben. Die Eichfrist hat sich nicht mitentwickelt.
Das zeigt sich besonders im Vergleich mit dem Wegstreckenzähler — dem funktionalen Pendant des Taxameters im Mietwagen. Er erfüllt dieselbe Aufgabe und ist baulich häufig identisch: Der Hersteller HALE etwa bietet ein Gerät an, das per Softwareeinstellung als Taxameter oder Wegstreckenzähler betrieben werden kann. Für den Wegstreckenzähler gilt die gesetzliche Standardfrist von zwei Jahren. Für das technisch gleiche Gerät im Taxi: ein Jahr.
Kleiner Aufwand, große Wirkung
Eine Angleichung der Taxameter-Eichfrist an diesen Standard würde Unternehmen, Fahrer und Behörden entlasten. Nach Branchenschätzungen könntenTaxiunternehmen so rund 15 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Tarifanpassungen ließen sich schneller umsetzen, neue Fahrzeuge früher in Betrieb nehmen, und der Prüfaufwand bei den Eichbehörden würde sich halbieren. Der gesetzliche Weg dorthin ist denkbar kurz: Es genügt, Taxameter aus Anlage 7 zu §34 MessEV zu streichen. Damit würde für sie automatisch die Standardfrist von zwei Jahren gelten – keine Gesetzesänderung wäre dafür nötig.
Als Bundesverband wirfahren setzten wir uns für den Abbau von unnötiger Bürokratie im gesamten Sektor ein – egal ob beim Taxi oder Mietwagen. Wir würden daher begrüßen, wenn die Politik in einem ersten Schritt Eichpflichten harmonisieren würde.
Langfristig sollte zudem geprüft werden, wie zeitgemäß eine Berechnung der Fahrtpreise über extra eingebaute Geräte ist. In Zeiten, in denen immer mehr Kommunen auch dem Taxi das Berechnen von Festpreisen erlauben und plattformvermittelte Mietwagen schon längst ihre Fahrpreise mit digitalen Buchungsplattformen ermitteln, sollte generell hinterfragt werden, wie Preise im Taxi und Mietwagen ermittelt werden sollen.
