• Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Entwurf der Initiative „Volksbegehren Berlin autofrei“ für zulässig erklärt – dieser sieht vor, private Autofahrten im S-Bahn-Ring auf 12 pro Person und Jahr zu begrenzen und Parken nur noch mit Sondergenehmigung zu erlauben.
  • Trotz Eingriffen in Grundrechte hält das Gericht den Entwurf für verhältnismäßig, da übergeordnete Gemeinwohlinteressen wie Klima- und Gesundheitsschutz überwiegen – ein Volksentscheid ist nun grundsätzlich möglich.
  • Wichtig ist, dass Taxis und Mietwagen im Rahmen der Diskussion gesondert berücksichtigt werden müssen – ihre Zufahrtsrechte dürfen von den Einschränkungen nicht betroffen sein, da sie Teil des öffentlichen Verkehrsangebots sind.

Die Pressemitteilung vom 25.06.2025 sowie das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stehen hier zum Lesen und zum Download zur Verfügung:
Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ zulässig (PM 5/2025)