Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Rechtsstreit zwischen der SafeDriver Ennoo CNG GmbH und Taxiruf Köln eG erklärt Thomas Mohnke, CEO der SafeDriver Group und Co-Vorsitzender des Bundesverbands wirfahren:

Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt unsere rechtlichen Zweifel an der Entscheidung des OLG Köln. Gleichzeitig bedauern wir, dass die grundsätzliche europarechtliche Vereinbarkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Bezugs nicht geklärt werden konnte. 

Es ist aus unserer Sicht unabhängig davon dringend geboten, diese aus einer analogen Zeit stammende Regelung auf ihre heutige Sinnhaftigkeit zu prüfen. Schließlich hat die Rückkehrpflicht gravierende Auswirkungen in der Praxis: Sie erzeugt massenhaft Leerkilometer und verursacht hohe Kosten für die Unternehmen. Zugleich führt sie zu unnötigem Verkehr und Emissionen – ohne einen Nutzen für Verbraucher zu schaffen. 

Wir werden weitere rechtliche Schritte prüfen.

 

Foto: Kucharek from Wikimedia Commons (CC A-SA 3.0)