Ein Fahrgast steigt am Flughafen aus. Der Mietwagen, der ihn gebracht hat, ist leer, kein neuer Auftrag wartet. Was jetzt folgt, ist gesetzlich vorgeschrieben: Der Wagen fährt zurück zum Betriebssitz. Er darf nicht in ein Parkhaus oder an einen zentralen Warteplatz, sondern nur zurück zum Betriebssitz, egal wie weit der entfernt ist.

Das ist die Rückkehrpflicht. Eine Regelung, die 1983 ins Personenbeförderungsgesetz aufgenommen wurde.

Heutzutage wäre das wohl kaum geschehen. Denn die Rückkehrpflicht produziert allein in Berlin 194.000 Leerkilometer pro Tag – rund 70 Millionen pro Jahr. Eine Masse an Leerkilometern, die Emissionen verursacht und den Verkehr belastet.

Diese Masse an Leerkilometern und den entsprechenden CO2-Emissionen ist vermeidbar – der Hebel dafür ist schon im PBefG angelegt. Jede Kommune darf es Mietwagenunternehmen gestatten, sogenannte Abstellorte zu betreiben.

 

Eine Umsetzung dieses Vorschlags würde nicht nur zahlreiche Leerkilometer einsparen. Sie würde es zudem Mietwagenunternehmern erleichtern, ihre Flotten auf E-Autos umzustellen. Denn an Abstellorten könnten sie Ladeinfrastruktur errichten. Das würde die Umstellung auf E-Autos, aufgrund der geringeren Reichweite im Vergleich zu Verbrennern, erheblich erleichtern.

 

Für die Politik wären diese positiven Ergebnisse nicht schwer zu erreichen: weder müsste ein Gesetz geändert, noch müssten Steuergelder verwendet werden.