Die Stadt Essen hat zum 1. Januar 2026 Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt. Der Bundesverband wirfahren hält diesen Eingriff für rechtlich angreifbar und kündigt an, betroffene Mietwagenunternehmen bei juristischen Schritten aktiv zu unterstützen.

Nach unserer Einschätzung sind die Essener Mindestpreise weder sachlich noch rechtlich überzeugend begründet. Sie greifen tief in die unternehmerische Freiheit ein, schränken den Wettbewerb ein und verkennen die Realität eines zunehmend digitalen und nachfrageorientierten Mobilitätsmarktes. Aus diesen Gründen begleiten wir bereits jetzt konkrete rechtliche Schritte gegen die geplante Regelung.

Gerichtsfeste Lösungen sehen anders aus

Andere Kommunen zeigen, dass Regulierung auch ohne pauschale Mindestpreise möglich ist. In Solingen wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung im Dezember 2025 wieder aufgehoben – unter anderem aufgrund kritischer Rückmeldungen aus der Bevölkerung und aus den Ratsfraktionen. Stattdessen setzt die Stadt nun auf einen politischen Dialog über tragfähige Lösungen.

Auch in Leipzig, wo Mindestpreise bereits zweimal gescheitert sind, sowie in München hat man sich bewusst gegen eine solche Regulierung entschieden. Diese Beispiele machen deutlich: Rechtssichere und ausgewogene Ansätze sind möglich, wenn man auf Differenzierung statt auf pauschale Markteingriffe setzt.

Europarecht als klare Grenze

Ein zentraler Punkt für mögliche Klagen ist das Europarecht. Die Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof stellt klar, dass rein wirtschaftliche Schutzinteressen – etwa zum Erhalt bestehender Marktstrukturen – keinen zwingenden Grund des Allgemeinwohls darstellen. Mindestpreisregelungen, die primär dem Schutz einzelner Marktteilnehmer dienen, verstoßen gegen die Niederlassungs- und Berufsausübungsfreiheit von Mietwagenunternehmen.

Unser Vorsitzender Thomas Mohnke betont: Wer Mindestpreise einführt, um Wettbewerb zu begrenzen, bewegt sich außerhalb des europarechtlich Zulässigen. Genau aus diesem Grund muss die Essener Regelung dringend rechtlich überprüft werden.

Als Bundesverband wirfahren steht wir für echten Wettbewerb, rechtssichere Regulierung und moderne Mobilität ein. Wo diese Prinzipien verletzt werden, scheuen wir den Rechtsweg nicht. Daher unterstützen wir mehrere Essener Mietwagenunternehmen, die bereits Widerspruch eingelegt haben – weitere rechtliche Schritte werden folgen.