Heidelberg, 22. Juli 2025. Zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen in der Stadt Heidelberg zum 1. August 2025 erklärt der Vorsitzende des Bundesverbands wirfahren, Thomas Mohnke: „Wir lehnen die Heidelberger Mindestpreisregelung entschieden ab. Sie ist juristisch nicht haltbar, wirtschaftlich nicht begründbar und europarechtlich klar unzulässig. Die Heidelberger Mietwagenunternehmen werden rechtliche Schritte einleiten.“
Ein Blick nach Leipzig zeigt, wie fragwürdig solche Regelungen sind: Dort hat die Stadtverwaltung ihre entsprechende Regelung bereits zum zweiten Mal vollständig zurückgezogen. Im November 2024 hob das Verwaltungsgericht Leipzig eine Mindestpreisregelung für Mietwagen als rechtswidrig auf. Nun wurde auch der zweite Regelungsversuch seitens der Stadtverwaltung sogar rückwirkend für alle Unternehmen aufgehoben. „Wenn selbst die Stadt Leipzig, in der keine plattformvermittelten Mietwagen unterwegs sind, – trotz zweier Anläufe – mit solchen Vorgaben scheitert, sollte das der Stadt Heidelberg eine Warnung sein“, betont Mohnke.
Hinzu kommt die eindeutige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Der EuGH stellte klar, dass wirtschaftliche Schutzinteressen des Taxigewerbes keinen zwingenden Grund des Allgemeinwohls darstellen. Derartige Motive dürfen also nicht als Grundlage für Eingriffe in die Niederlassungsfreiheit von Mietwagenunternehmen dienen. „Die Argumentation Heidelbergs steht in direktem Widerspruch zur aktuellen EuGH-Rechtsprechung. Wer Mindestpreise zur Abschottung des Taximarkts einführt, handelt europarechtswidrig. Das lassen wir nicht unwidersprochen stehen“, so Mohnke weiter.
Der Bundesverband wirfahren kündigt deshalb an, betroffene Unternehmen in Heidelberg bei rechtlichen Schritten gegen die geplante Regelung aktiv zu unterstützen. Mehrere Unternehmen haben bereits angekündigt, kurzfristig rechtliche Schritte einzuleiten.