Mietwagenunternehmen sind ab 2022 verpflichtet, bestimmte unternehmensbezogene Daten im Zusammenhang mit der Personenbeförderung über den sogenannten nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten bereitzustellen. Diese Pflicht folgt aus dem geänderten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie der Mobilitätsdatenverordnung. Ausgenommen sind Einzelunternehmer.

Der Zugangspunkt für die Teilung der erforderlichen Daten nennt sich Mobility Data Marketplace (MDM). Ab dem 1. Januar 2022 müssen statische Daten in elektronischer Form darüber geteilt werden. Du solltest dein Mietwagenunternehmen dort rechtzeitig, am besten bereits jetzt, registrieren. Die Details zu den geforderten Daten (welche Daten,
Dateiformate usw.) finden sich in der Mobilitätsdatenverordnung (siehe hierzu auch die Übersicht unten). Achtung: Da die Verordnung erst am 17. Dezember 2021 beschlossen wird, kann es bis dahin noch zu Änderungen kommen.

Bitte beachte: die Daten müssen vom 1. Januar 2022 bereitgestellt werden und immer dann sofort aktualisiert werden, wenn sich etwas ändert (z.B. wenn du ein neues Fahrzeug konzessionieren lässt).

Welche Daten müssen konkret von Mietwagenunternehmen bereitgestellt werden?

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