Zu Beginn des Jahres hat die Stadt Essen Mindestpreise für Mietwagenfahrten eingeführt. Nun gehen Mietwagenunternehmen juristisch dagegen vor: Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind bereits fünf Klagen gegen die Essener Regelung anhängig.
In Leipzig wurde eine vergleichbare regulatorische Maßnahme bereits gerichtlich angegriffen – mit dem Ergebnis, dass die dortigen Mindestpreise wieder aufgehoben wurden.
Ein möglicher Ansatzpunkt für Klagen liegt im Europarecht. Denn die Rechtsprechung des EuGH stellt klar, dass rein wirtschaftliche Schutzinteressen – etwa zum Erhalt bestehender Marktstrukturen – keinen zwingenden Grund des Allgemeinwohls darstellen. Mindestpreise, die vor allem einzelne Marktteilnehmer schützen sollen, können deshalb gegen EU-Grundfreiheiten wie die Niederlassungs- und Berufsausübungsfreiheit von Mietwagenunternehmen verstoßen.
Darüber hinaus gibt es Zweifel an der wissenschaftlichen Grundlage der Essener Entscheidung. Die Stadt stützt sich – wie zuvor auch Heidelberg – auf ein Gutachten von Linne + Krause. Nach Einschätzung der Wirtschaftsberatung Frontier Economics genügt das Heidelberger Gutachten von Linne + Krause allerdings nicht den erforderlichen wissenschaftlichen Standards.
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