In der jetzt gültigen Novelle zum PBefG verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmer und Fahrtenvermittler bestimmte Daten an die staatliche Mobilitätsdaten-Cloud zu melden.

Diese Pflichten beginnen für Mietwagenunternehmen ab dem 1.1.2022. Nur Soloselbständige uns Ein-Mann-Unternehmen sind befreit.

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