Das Bundesministerium für Finanzen verlangt die Umsetzung der KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) auch bei Mietwagen. In vielen Mietwagen ist ein Wegstreckenzähler eingebaut, der sehr oft keinerlei Bedeutung im Alltag hat. Entweder werden vorher mit den Kunden Pauschalpreise oder Stundenpreise vereinbart, oder im App vermittelten Verkehr werden vor Fahrtantritt Festpreise zwischen Fahrgast und Mietwagenbetrieb fest abgeschlossen. Der Wegstreckenzähler (WSZ) hat in diesen Fällen keine Preisberechnungs- oder Kassenfunktion.

Derzeit ist zu beobachten, dass immer weniger Behörden Ausnahmegenehmigungen nach § 43 BOKraft erteilen, also auf den Einbau eines WSZ verzichten. Derzeit läuft gegen diese Praxis eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, die jedoch noch nicht entschieden ist.

Stand heute ist, dass spätestens zum 1.1.2026 nur noch NEUE WSZ eingebaut werden dürfen, die zugleich eine manipulationssichere Technische Sicherheitseinseinrichtung (TSE) haben müssen. Allerdings sind bereits seit dem 11. März 2024 für die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle folgende Daten erforderlich:

Allgemeine Daten (pro Einsatz-Tag):
– Eindeutige Fahreridentifikation
– Identifikation des Mietwagens über die Ordnungsnummer
– Erster Tageskilometerstand vom Kilometerzähler
– Tagesdaten aus den Totalisierungssystemen gem. 4.2.3.1 AEAO zu § 146a AO
– Zusammenfassung der Gesamteinkünfte nach Zahlungsarten gegliedert
– Angaben zur Schichtdauer mit Anfangs- und Endzeit, wenn ein Arbeitnehmer das Fahrzeug fährt.

Einzelne Transaktionsdaten (pro Fahrt):
– Beginn und Ende jeder Fahrt, einschließlich Datum und Uhrzeit
– Art der Fahrt (Fahrpreis oder andere)
– Zurückgelegte Entfernung (bei Fahrten zum Fahrpreis)
– Gesamter Fahrpreis
– Anwendbarer Mehrwertsteuersatz
– Art der Bezahlung
– Trinkgelder, falls für die steuerliche Erfassung erforderlich

Fazit
Die meisten dieser Daten stehen bei App-Vermittlung den Unternehmen zur Verfügung. Fehlende Daten, also ggf. Tageskilometerstand, müssen zusätzlich notiert werden. Dieses kann elektronisch aber auch handschriftlich erfolgen und ist verpflichtend. Mietwagenverkehr, der diese Daten nicht aus Grundaufzeichnungen oder einer App beziehen, müssen die Daten separat erfassen und dokumentieren. wirfahren bemüht sich gemeinsam mit dem BCMD (Bundesverband der Chauffeur- und Mietwagenunternehmen Deutschland) und dem Taxiverband Deutschland e.V. um bürokratie-reduzierte Lösungen.