• Alle Fahrzeuge, in die ein Wegstreckenzähler nach dem 01.07.2024 eingebaut wurde, müssen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet werden, sofern nicht vorhanden. Die Nachrüstung muss bis zum 31.12.2025 erfolgen. 
  • Alle TSE-Wegstreckenzähler sind anzeigepflichtig. Die Meldung erfolgt über „Mein Elster“. Ein entsprechendes Formular steht bereit.
    1. Alle TSE-Wegstreckenzähler, die vor dem 01.07.2025 angeschafft oder nachgerüstet wurden, müssen bis 31.07.2025 gemeldet werden. 
    2. Alle TSE-Wegstreckenzähler, die nach dem 01.07.2025 angeschafft oder nachgerüstet wurden, müssen innerhalb eines Monats nach der Ausrüstung gemeldet werden. 
  • Ab dem 01.07.2025 müssen auch alle Außerbetriebnahmen von Wegstreckenzählern innerhalb von 1 Monat mitgeteilt werden.