Eine Fahrt vom Kölner Hauptbahnhof zum Rhein-Energie-Stadion kostete im Mietwagen bislang im Schnitt neun Euro. Seit dem 1. Juni werden dafür 19 Euro fällig, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Die Strecke ist dieselbe geblieben. Teurer geworden ist sie durch eine neue Vorschrift der Stadt.
Hinter dem Preissprung steht eine Allgemeinverfügung, mit der die Stadt Köln ein Mindestbeförderungsentgelt festlegt: einen Mindestpreis, den Mietwagen pro Fahrt nicht unterschreiten dürfen. Er liegt bei rund 80 Prozent des örtlichen Taxitarifs. Zugleich erlaubt die Stadt den Taxibetrieben, ihren eigenen Tarif um bis zu 20 Prozent zu unterschreiten.
Am deutlichsten trifft die Regel die Fahrgäste. Wer kein eigenes Auto hat und abends auf eine bezahlbare Fahrt angewiesen ist, zahlt im Extremfall mehr als das Doppelte. Besonders auf der letzten Meile, dem Stück zwischen Haltestelle und Haustür, wiegt das schwer. Nach der Dunkelfeldstudie SKiD des Bundeskriminalamts fühlen sich nachts im öffentlichen Nahverkehr nur 33,2 Prozent der Frauen sicher. Für viele ist die Tür-zu-Tür-Fahrt die Voraussetzung dafür, überhaupt mobil zu bleiben. Ein Mindestpreis macht genau dieses Angebot zum Luxus.
Auch die Betriebe geraten unter Druck. Wenn Mietwagenfahrten für viele unbezahlbar werden, drohen die Umsätze einzubrechen, wodurch die Arbeitsplätze hunderter Fahrerinnen und Fahrer gefährdet werden.
Gleichzeitig wird die neue Regelung kaum zu mehr Kunden für das Taxi führen. Im Zuge der Mindestpreiseinführung wurde der Kölner Taxitarif ebenfalls angehoben und ist nun einer der teuersten unter den deutschen Großstädten.
Aus diesen Gründen halten wir die Verfügung für einen Irrweg. Wir werden die betroffenen Kölner Unternehmen bei rechtlichen Schritten unterstützen.
