Flexible Taxi-Tarife und Mietwagen-Mindestentgelte standen beim Zukunftskongress Taxi & Mietwagen im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion mit Dr. Henry Goecke, Geschäftsführer der IW Consult, Prof. Dr. Rudolf Juchelka von der Universität Duisburg-Essen und Matthias Schleifenbaum, Partner bei LEITFELD Rechtsanwälte. Die Diskussion machte deutlich: Die Debatte über Preise im Taxi- und Mietwagenverkehr ist zugleich eine ökonomische, verkehrspolitische und rechtliche Frage.

Wie viel Regulierung braucht der Preis? Und welche Folgen haben staatliche Eingriffe für Unternehmen, Fahrgäste und Mobilität? Mit diesen Fragen beschäftigte sich eines der zentralen Panels des Zukunftskongresses Taxi & Mietwagen am 10. September 2026 in Berlin. Im Fokus standen dabei zwei aktuelle Entwicklungen: die zunehmende Flexibilisierung der Taxitarife auf der einen und die Diskussion über Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen auf der anderen Seite.

Goecke: Wirtschaftliche Tragfähigkeit statt pauschaler Mindestpreise

Dr. Henry Goecke, Geschäftsführer der IW Consult, nahm insbesondere die wirtschaftliche Situation app-vermittelter Mietwagenunternehmen in den Blick. Im Zentrum stand die Frage, ob Mindestbeförderungsentgelte erforderlich sind, um ein wirtschaftlich nachhaltiges Geschäftsmodell sicherzustellen.

Goecke machte deutlich, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen differenziert betrachtet werden müssen. Das Geschäftsmodell der über Plattformen wie Uber vermittelten Mietwagenpartner könne grundsätzlich ökonomisch nachhaltig betrieben werden. Eine pauschale Annahme, wonach niedrige Fahrpreise zwangsläufig auf ein wirtschaftlich nicht tragfähiges Geschäftsmodell hindeuteten und deshalb durch staatliche Mindestpreise korrigiert werden müssten, greife zu kurz.

Entscheidend seien vielmehr die tatsächlichen Kostenstrukturen, die Auslastung der Fahrzeuge und die Effizienz der Vermittlung. Gerade die Digitalisierung könne dazu beitragen, Leerzeiten zu reduzieren und Fahrzeuge besser auszulasten. Aus ökonomischer Sicht lasse sich daraus keine Notwendigkeit für Mindestbeförderungsentgelte ableiten.

Juchelka: Bezahlbare Alternativen zum eigenen Auto schaffen

Prof. Dr. Rudolf Juchelka von der Universität Duisburg-Essen richtete den Blick stärker auf die verkehrlichen Auswirkungen. Für ihn stand die Frage im Mittelpunkt, welche Rolle Taxi und Mietwagen in einem modernen Mobilitätsmix spielen können.

Ein vielfältiges Angebot an Taxi- und Mietwagenverkehren kann dazu beitragen, Menschen eine attraktive und erschwingliche Alternative zum eigenen Pkw anzubieten. Entscheidend ist dabei nicht allein der Wettbewerb zwischen Taxi und Mietwagen. Vielmehr geht es um die Frage, ob beide Verkehrsformen gemeinsam dazu beitragen können, die Abhängigkeit vom privaten Auto zu reduzieren.

Gerade dort, wo der klassische öffentliche Nahverkehr an Grenzen stößt – etwa zu Randzeiten, auf der letzten Meile oder bei Verbindungen, die mit Bus und Bahn nur umständlich zurückgelegt werden können –, können flexible Angebote eine wichtige Ergänzung darstellen.

Damit erhält auch die Preisfrage eine verkehrspolitische Dimension: Werden flexible Mobilitätsangebote durch regulatorische Vorgaben künstlich verteuert, kann dies ihre Attraktivität gegenüber dem privaten Pkw verringern. Mehr verfügbare und bezahlbare Angebote können dagegen die Wahlmöglichkeiten der Fahrgäste erhöhen.

Schleifenbaum: Hohe europarechtliche Hürden für Mindestpreise

Matthias Schleifenbaum, Partner bei LEITFELD Rechtsanwälte, ordnete die Diskussion aus juristischer Perspektive ein. Dabei machte er insbesondere auf die hohen europarechtlichen Anforderungen aufmerksam, denen staatlich festgesetzte Mindestpreise genügen müssen.

Die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten ist demnach keineswegs ein regulatorisches Instrument, das Kommunen ohne Weiteres einsetzen können. Eingriffe in die Preisgestaltung müssen rechtlich begründet, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Gerade mit Blick auf das europäische Recht bestehen dabei erhebliche Hürden.

Für Kommunen bedeutet dies: Die politische Forderung nach Mindestpreisen allein reicht nicht aus. Vielmehr muss belastbar nachgewiesen werden, wie eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsinteresses nachgewiesen werden soll und warum weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen.