Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die Allgemeinverfügung der Stadt München zu Mindestpreisen für Mietwagen im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Mindestpreise dürfen damit bis auf Weiteres nicht angewendet werden. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung besonders auf den Umstand ab, dass die Stadt München in der aktuellen Fassung der Allgemeinverfügung auch Fahrten bzw. Fahrtteile außerhalb des Münchner Stadtgebiets regulieren.
Der Beschluss erging im einstweiligen Rechtsschutz. In diesem Verfahren prüft das Gericht zunächst , ob die angegriffene Regelung bis zur abschließenden Klärung vollzogen werden darf. Die endgültige Entscheidung fällt im Hauptsacheverfahren.
Bereits in Köln hatte ein Gericht Mindestpreise für Mietwagen beanstandet. Auch dort ging es um die Frage, ob eine Kommune Preisvorgaben für Fahrten festlegen darf, die über ihr Stadtgebiet hinausgehen.
Thomas Mohnke, Co-Vorsitzender des Bundesverband wirfahren erklärt dazu:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, die Allgemeinverfügung zu Mindestpreisen für Mietwagen in München außer Kraft zu setzen. Wie bereits eine entsprechende Entscheidung zu Mindestpreisen in Köln gezeigt hat, überschreiten Kommunen ihre Kompetenzen, wenn sie Mindestpreise auch für Fahrten außerhalb ihres Stadtgebiets festsetzen wollen. Noch viel deutlicher bestärkt uns die Entscheidung aber in unserer grundsätzlichen Bewertung von Mindestpreisen: Sie schaffen erhebliche Rechtsunsicherheit, gefährden so Arbeitsplätze und unternehmerische Existenzen in der Mietwagenbranche und belasten die BürgerInnen. Die Stadt München sollte die Entscheidung zum Anlass nehmen, wieder in Gespräche über Lösungen für die Herausforderungen des städtischen Verkehrs einzusteigen, statt auf invasive Markteingriffe wie Mindestpreise zu setzen.“
