Das Verwaltungsgericht Köln hat die von der Stadt eingeführten Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in einem Eilverfahren beanstandet. Neben formalen Fragen äußerte das Gericht auch inhaltliche Zweifel an der Ausgestaltung der Regelung.
Besonders relevant ist der Hinweis, dass Taxi- und Mietwagenverkehr unterschiedliche Geschäftsmodelle darstellen und deshalb nicht ohne Weiteres gleichbehandelt werden können. Auch die Ausdehnung der Mindestpreise auf Fahrten über das Kölner Stadtgebiet hinaus bewertete das Gericht als rechtlich problematisch.
Der Bundesverband wirfahren sieht sich dadurch in seiner Kritik bestätigt. Mindestpreise verteuern Mobilität, schränken den Wettbewerb ein und belasten insbesondere Menschen, die auf flexible und bezahlbare Fahrangebote angewiesen sind.
Die Entscheidung zeigt erneut, dass Mindestbeförderungsentgelte kein geeignetes Instrument sind, um die Herausforderungen im Taxi- und Mietwagenmarkt zu lösen. Statt künstlich höhere Preise festzusetzen, braucht es faire Wettbewerbsbedingungen, eine wirksame Kontrolle bestehender Regeln und einen gemeinsamen Dialog aller Beteiligten.
