Nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts München (wirfahren berichtete) zieht die Landeshauptstadt Konsequenzen. Das Kreisverwaltungsreferat vollzieht die Allgemeinverfügung zu Mindestbeförderungsentgelten ab sofort nicht mehr. Ob die Stadt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegt, wird derzeit geprüft.

Das Gericht hatte fünf Eilanträgen stattgegeben und die Verfügung als „voraussichtlich insgesamt rechtswidrig“ eingestuft. Der Grund: München hatte die Mindestpreise auch auf Fahrten ins Umland erstreckt und damit außerhalb seiner Zuständigkeit gehandelt. § 51a PBefG erlaubt Mindestentgelte jedoch nur für Verkehr im eigenen Bezirk. Nach Lesart der Münchner Kammer können damit selbst Fahrten problematisch sein, die innerhalb der Stadt beginnen und enden, wenn ein Teil der Route außerhalb des Stadtgebiets verläuft.

München reiht sich damit in eine Serie gescheiterter Mindestpreisregelungen ein. Nach Leipzig, Essen und Köln ist es bereits die vierte Kommune, die vor Gericht unterliegt.

Die Zweifel der Münchner Kammer dürften auch für andere Städte von Bedeutung sein, in denen noch Verfahren anhängig sind, etwa Dortmund.