Mit der PBefG-Novelle 2021 wollte der Gesetzgeber neue Mobilitätsformen dauerhaft etablieren. Der Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG und der gebündelte Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG sollten flexible Mobilität ermöglichen, den klassischen ÖPNV ergänzen und insbesondere durch geteilte Fahrten einen Beitrag zur Verkehrswende leisten.
Fünf Jahre später fällt die Bilanz ernüchternd aus.
Der gebündelte Bedarfsverkehr ist in der Praxis nahezu bedeutungslos. Rückkehrpflicht, Bündelungsquoten sowie weitreichende Möglichkeiten zur Einschränkung von Betriebszeiten und Bediengebieten haben eigenwirtschaftliche Angebote erheblich erschwert. Genehmigungen nach § 50 PBefG wurden entsprechend kaum erteilt.
Auch der Linienbedarfsverkehr hat die Erwartungen bislang nicht erfüllt. Zwar wurden zahlreiche On-Demand-Projekte gestartet und mit erheblichen öffentlichen Mitteln unterstützt. Doch anstatt dauerhaft tragfähige und skalierbare Angebote zu schaffen, sind vielerorts kleine und zuschussabhängige Systeme entstanden. Die untersuchten Projekte finanzieren sich nicht aus einer Regelfinanzierung, sondern aus Projekt- oder kommunalen Haushaltsmitteln.
Ein wesentlicher Grund liegt in den Rahmenbedingungen: Flexible On-Demand-Verkehre werden häufig nach den Strukturen des klassischen Linienverkehrs ausgeschrieben. Umfangreiche Vorgaben und zunehmend kleine Betriebsgrößen verhindern Skaleneffekte und treiben die Kosten. Damit werden gerade jene Vorteile eingeschränkt, für die On-Demand-Verkehre eigentlich geschaffen wurden: Flexibilität, Digitalisierung und ein effizienter Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal.
Das Ergebnis steht im deutlichen Gegensatz zu den Zielen von 2021: Der eigenwirtschaftliche gebündelte Bedarfsverkehr findet kaum statt, während der Linienbedarfsverkehr vielerorts nur mit dauerhafter öffentlicher Finanzierung funktioniert. Dabei könnten gerade die angestrebten Ergänzungsfunktionen zum klassischen Linienverkehr vielerorts auch durch bereits bestehende Taxi- und Mietwagenverkehre flexibel und ohne den Aufbau zusätzlicher, kostenintensiver Parallelstrukturen übernommen werden.
Damit reiht sich die Bilanz der neuen Verkehrsformen in ein insgesamt ernüchterndes Bild der PBefG-Novelle von 2021 ein. Bestehende Probleme wie die Rückkehrpflicht für Mietwagen wurden nicht gelöst, während gleichzeitig neu geschaffene Verkehrsformen ihre verkehrspolitischen und wirtschaftlichen Erwartungen bislang kaum erfüllen.
