Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 das sogenannte Zweite Kassengesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht umfassende Änderungen bei Kassenaufzeichnungen und der steuerlichen Erfassung von Geschäftsvorgängen vor. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe besonders relevant: Mietwagen und Fahrzeuge im gebündelten Bedarfsverkehr sollen künftig grundsätzlich mit einem Wegstreckenzähler ausgestattet werden, der über eine digitale Schnittstelle zur Anbindung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügt. Die neue Verpflichtung soll zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Damit bleibt den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist für die technische Umrüstung.

Wegstreckenzählerpflicht trifft auch digital vermittelte Fahrten

Von der geplanten Regelung werden Mietwagen nach § 49 Abs. 4 PBefG sowie Fahrzeuge des gebündelten Bedarfsverkehrs nach § 50 Abs. 1 PBefG erfasst, sofern nicht bereits ein entsprechender Fahrpreisanzeiger vorhanden ist. Befreiungen sollen lediglich im Einzelfall nach § 148 AO möglich sein. Nach den Angaben in der Kabinettvorlage sind bundesweit rund 30.000 Fahrzeuge betroffen. Die Kosten für einen entsprechenden Wegstreckenzähler werden mit etwa 500 bis 900 Euro pro Fahrzeug beziffert.

Bundesverband fordert Ausnahme für digitale Festpreisfahrten gefordert

Der Bundesverband wirfahren hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren für einen anderen Ansatz ausgesprochen. Der Verband unterstützt ausdrücklich das Ziel, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und steuerlich relevante Geschäftsvorgänge manipulationssicher zu erfassen. Eine verpflichtende Ausstattung digital vermittelter Mietwagen mit einem Wegstreckenzähler hält wirfahren jedoch weiterhin für nicht sachgerecht.

Der entscheidende Unterschied: Bei digital vermittelten Festpreisfahrten wird der Beförderungspreis bereits vor Fahrtantritt verbindlich vereinbart. Die anschließend tatsächlich gefahrene Strecke hat keinen Einfluss auf den Fahrpreis. Ein Wegstreckenzähler erfüllt deshalb für die Ermittlung des Beförderungsentgelts keine Funktion. Hinzu kommt, dass bei digital vermittelten Fahrten wesentliche Daten ohnehin elektronisch erfasst werden. Nach Auffassung des Bundesverbands wirfahren können diese Daten vollständig elektronisch dokumentiert und mittels einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung manipulationsgeschützt abgesichert werden.

Der Bundesverband schlägt deshalb vor, für die steuerliche Kontrolle auf die vollständige und manipulationssichere Erfassung der relevanten Daten abzustellen – und nicht auf das technische Gerät, mit dem dies geschieht. Für digital vermittelte Festpreisfahrten sollte eine Ausnahme von der Wegstreckenzählerpflicht möglich sein, sofern sämtliche steuerlich relevanten Fahrt- und Transaktionsdaten entsprechend elektronisch aufgezeichnet und abgesichert werden.

Weitere Änderungen durch das Zweite Kassengesetz

Neben der für unsere Branche besonders relevanten Wegstreckenzählerpflicht enthält der Kabinettsentwurf weitere Änderungen. Die allgemeine Kassenpflicht soll grundsätzlich bei einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro pro Jahr greifen. Gleichzeitig ist eine Bagatellgrenze für Unternehmen mit weniger als 12.000 Euro Barumsatz pro Jahr vorgesehen. Die Regelungen sollen für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2027 gelten.

Zum 1. Januar 2028 soll außerdem die bisherige Belegausgabepflicht durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Damit soll insbesondere die elektronische Bereitstellung von Belegen erleichtert und die verpflichtende Ausgabe von Papierbelegen zurückgedrängt werden.

Zugleich will der Gesetzgeber härter gegen Manipulationen elektronischer Kassendaten vorgehen. Manipulationssoftware soll ausdrücklich verboten werden; für entsprechende Verstöße ist ein neuer Straftatbestand mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Auch die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen ausgeweitet werden.

Wie geht es weiter?

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen und ist zustimmungsbedürftig im Bundesrat.

Der Bundesverband wirfahren wird das weitere Verfahren eng begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass digitale Geschäftsmodelle auch regulatorisch als solche behandelt werden. Eine manipulationssichere und vollständige steuerliche Erfassung ist richtig und notwendig. Wo sämtliche relevanten Fahrt- und Zahlungsdaten bereits digital vorliegen, sollte sie jedoch technologieoffen und ohne unnötige zusätzliche Hardware ermöglicht werden.