Die Bundesregierung hat zwei Berichte zur Evaluation des 2021 novellierten Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt. Untersucht wurden die Barrierefreiheit im Taxi- und Bedarfsverkehr sowie die Entwicklung der neu eingeführten Verkehrsformen Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr. Die Evaluation beschränkte sich damit auf einzelne Themenbereiche der Reform. Das Personenbeförderungsgesetz und die Auswirkungen der Novelle auf den Taxi- und Mietwagenmarkt wurden nicht als Ganzes untersucht.

Für die Evaluation wertete die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen bestehende Angebote und rechtliche Regelungen aus. Beide Untersuchungen zeigen, dass für eine umfassende Bewertung bislang teilweise belastbare Daten fehlen. Empfohlen wird daher unter anderem eine systematischere Erhebung von Unternehmens-, Fahrzeug- und Angebotsdaten.

Bei der Barrierefreiheit wurde insbesondere untersucht, wie die gesetzliche Vorgabe umgesetzt wird, nach der größere Taxiunternehmen einen Anteil von fünf Prozent barrierefreier Fahrzeuge vorhalten sollen. Der Bericht betrachtet dabei auch die unterschiedliche Auslegung der Vorschriften durch Unternehmen und Genehmigungsbehörden sowie die bisherige Kontrollpraxis.

Im Bereich der neuen Verkehrsformen wurden Anfang 2025 rund 130 Bedarfsverkehrsangebote in Deutschland erfasst. Der Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG ist deutlich verbreiteter als der privatwirtschaftlich organisierte gebündelte Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG.

Nach den Ergebnissen schließen On-Demand-Angebote insbesondere zeitliche oder räumliche Lücken im öffentlichen Verkehr und werden teilweise als Zu- und Abbringer zu Bus und Bahn genutzt. Aussagen zu den Auswirkungen auf den Autoverkehr, den Klimaschutz oder mögliche Verlagerungen vom klassischen ÖPNV sind aufgrund der verfügbaren Daten nur eingeschränkt möglich. Die Berichte enthalten außerdem Empfehlungen für weitere Untersuchungen, eine bessere Datengrundlage und eine stärkere Unterstützung der Genehmigungsbehörden bei der praktischen Anwendung des Gesetzes.